HK-News vom 12. März 2021

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie erhalten hiermit neue Informationen zur Corona-Pandemie:

Härtefallhilfen auch für Unternehmen des Detailhandels

Im Rahmen des Härtefallprogramms entschädigt der Kanton Unternehmen, die während der Coronapandemie aufgrund der behördlichen Massnahmen mindestens den massgeblichen Umsatzverlust (15% bzw. 40%) erlitten haben, mit 75 % der wirtschaftlichen Einbusse. Diese entspricht grundsätzlich dem Fixkostenanteil des Umsatzverlustes.

Ab sofort können auch Unternehmen des Detailhandels mit Sitz in Graubünden ein Gesuch um Härtefallhilfen einreichen. Dabei gilt es Folgendes zu beachten:

  • Es kommt eine neue Informatiklösung mit einem einheitlichen Gesuchsformular zum Einsatz.
  • Unternehmen des Detailhandels müssen im 4. Abschnitt zusätzliche Angaben zu geschlossenen Geschäftsbereichen bzw. behördlich verbotenen Sortimenten machen. Zudem haben Unternehmen des Detailhandels für die Berechnung des Umsatzverlustes die Vergleichsperiode von 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 einzugeben.
  • Für den Detailhandel steht ein eigenes Factsheet mit Erläuterungen zur Verfügung.
  • Unternehmen, die bereits ein Gesuch eingereicht haben, müssen kein neues Gesuch stellen.

 

Freundliche Grüsse

Elia Lardi