HK-News vom 1. April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie erhalten hiermit neue Informationen zur Corona-Pandemie:

1. Härtefallhilfen

Der Bundesrat hat die Anpassungen des Parlaments aus der Frühlingssession in der Härtefallverordnung geregelt:

  • Bei der Härtefallhilfe werden insbesondere die Höchstbeträge, der Gründungszeitpunkt, die Beteiligung des Staates an allfälligen Gewinnen der Unternehmen im Jahr 2021 sowie die Dauer des Dividendenverbots angepasst. Zudem wird die landesweit einheitliche Bemessung der Beiträge an Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Umsatz geregelt.

 

Der Kanton wird nun den Vollzug entsprechend anpassen. Sobald dieser erarbeitet ist, folgen neue Informationen auf der Webseite des Kantons:

  • Unternehmen, die aufgrund der angepassten Vorgaben neu härtefallberechtigt sind (Gründung ab 1.3.2020), sollen noch kein Gesuch einreichen. Es müssen seitens des Kantons zuerst Anpassungen an den Formularen vorgenommen werden.
  • Unternehmen, die bereits einen negativen Entscheid erhalten haben, neu aber härtefallberechtigt sind (z. B. weil sie ab 1.3.2020 gegründet wurden), müssen kein neues Gesuch einreichen.

 

Fragen können an haertefall@gr.ch gerichtet werden.

2. Erwerbsersatz

Der Bundesrat auch die Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall angepasst und die vom Parlament beschlossene Lockerung der Anspruchsvoraussetzungen aufgenommen:

  • Ab 1. April 2021 können indirekt betroffene Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz geltend machen.
  • Gesuche für den bis Mitte 2021 befristeten Corona-Erwerbsersatz können bis spätestens Ende 2021 eingereicht werden.

 

Weitere Informationen finden sie hier oder auf der Webseite Ihrer Ausgleichskasse.

3. Betriebstestungen

Der Kanton zieht nach zwei Monaten Betriebs- und Schultestungen ein positives Fazit: In Graubünden bleiben die Fallzahlen im Moment auf konstantem Niveau, was zu einem grossen Teil auf die erfolgreiche Teststrategie zurückzuführen ist.

Falls auch Ihr Unternehmen an einer Teilnahme an den Betriebstestungen interessiert ist, finden Sie auf der Webseite des Kantons ausführliche Informationen.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Osterwochenende und verbleiben

mit freundlichen Grüssen