FHA mit Indien tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft
Das Freihandelsabkommen (FHA) der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) tritt auf den 1. Oktober 2025 in Kraft. Importe aus Indien in die vier EFTA-Länder (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) werden dann sofort von Zöllen befreit. Zölle auf Exporte nach Indien werden schrittweise gesenkt.

Das Freihandelsabkommen (FHA) der vier EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein tritt gemäss dem Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf den 1. Oktober 2025 in Kraft. Das Abkommen deckt unter anderem den Handel mit Waren und mit Dienstleistungen, die Förderung von Investitionen, das Geistige Eigentum und die Beschaffung ab.
Gemäss dem Factsheet des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO heben die EFTA-Staaten ihre Industriezölle auf alle Importe aus Indien mit Inkrafttreten auf. Indien baut Zölle auf die meisten Warenimporte schrittweise ab, darunter auch für Pharmaimporte. Für 84,6 Prozent der Schweizer Exporte sollen die Zölle nach zehn Jahren weggefallen sein.
Das Abkommen wurde im März 2024 unterzeichnet und in inzwischen von allen Partnerländern ratifiziert. Die Verhandlungen hatten bereits 2008 begonnen und nahmen 21 Runden in Anspruch. Ein Gemischter Ausschuss beider Seiten soll die Lösung allfälliger Probleme im bilateralen Handel erleichtern.
Indien hat im Februar in seinem Handels- und Industrieministerium eine eigene Anlaufstelle für Unternehmen aus den EFTA-Staaten eingerichtet. Die Schweiz hat 2023 Waren im Wert von 15,074 Milliarden Franken nach Indien exportiert und Waren im Wert von 2,637 Milliarden Franken aus Indien importiert.
Zum Zirkular des BAZG betreffend Inkrafttreten des FHA EFTA-Indien
Weitere Informationen zum FHA EFTA-Indien des SECO (inkl. Factsheet)
Zum Originaltext des FHA EFTA - Indien