EP27 beschlossen, Handlungsbedarf bleibt

Das Bundesparlament hat das Entlastungspaket (EP27) in der Frühjahrssession verabschiedet. Dies ist positiv zu werten, auch wenn das Paket im Umfang deutlich reduziert wurde. Für den Ausgleich des Bundeshaushalts braucht es weitere Massnahmen. Die Prioritätensetzung zugunsten der Sicherheit muss weitergehen.

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In der Frühjahrssession hat das Bundesparlament die Beratungen zum Entlastungspaket 27 (EP27) abgeschlossen. Nach der Bereinigung der letzten Differenzen wurde die Vorlage in den Schlussabstimmungen verabschiedet. Damit ist der Weg frei, dass die beschlossenen Massnahmen umgesetzt und ab 2027 in die Finanzplanung des Bundes integriert werden können.

Bereinigungsbedarf bleibt

Abgeschlossen ist das Thema damit aber noch lange nicht. Aufgrund der finanziellen Lücke im Bundeshaushalt hatte der Bundesrat ein Entlastungspaket von rund 3 Milliarden Franken geschnürt. Das Parlament hat nun jedoch nur 60 Prozent des Entlastungsvolumens beschlossen. Als Folge bleiben Defizite bestehen, die ausgeräumt werden müssen. So verlangt es die Schuldenbremse. Nach der Standortbestimmung im Februar wird der Bundesrat deshalb demnächst eine weitere Lagebeurteilung vornehmen müssen und entscheiden, wie die verbleibenden Defizite konkret ausgeräumt werden. Weil bereits kurzfristig Korrekturen für das Budget 2027 nötig werden, könnten erneut die gesetzlich ungebundenen Ausgaben unter Druck geraten – dazu gehören Ausgaben in der Bildung und Forschung, der internationalen Zusammenarbeit oder der Landwirtschaft.

Steuererhöhung statt Prioritätensetzung?

Auch das Volk soll stärker belastet werden, weil das Parlament den für die Stärkung der Sicherheit und insbesondere den beschlossenen Aufwuchs der Armee nötigen finanziellen Spielraum nicht geschaffen hat. Der Bundesrat hat im Januar eine Zusatzfinanzierung für die Armee beschlossen und eine Vorlage mit einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.8 Prozentpunkte für die Jahre 2028 bis 2037 in die Vernehmlassung geschickt. Von den Einnahmen sollen 0.3 Prozentpunkte oder rund 1 Milliarde Franken in den Bundeshaushalt fliessen, um den Teil des Aufwuchses der Armee auf 1 Prozent des BIP zu finanzieren, der nicht durch das EP27 und weitere Massnahmen im Budget gedeckt wird. Die restlichen 0.5 Prozentpunkte sollen in einen Rüstungsfonds fliessen, um zusätzliche Rüstungsgüter zu finanzieren, die im ordentlichen Budget keinen Platz mehr haben.

Es ist schwer vorstellbar, dass eine Steuererhöhung in dieser Grössenordnung in einer Abstimmung unterstützt wird, wenn das Parlament den Ausbau der Armee auf 1 Prozent des BIP zwar beschliesst, aber nicht bereit ist, dafür 3 bis 4 Prozent der Bundesmittel im Haushalt umzuschichten. Auch die Wirtschaft wird sich im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zur Frage der Armeefinanzierung äussern. Der Tatbeweis, dass die Politik zur Prioritätensetzung fähig ist, ist wichtig, damit eine Zusatzfinanzierung überhaupt in Betracht gezogen werden kann. Eine glaubwürdige (Finanz-)politik setzt nicht auf zusätzliche Einnahmen (diese sind schon rekordhoch), sondern schafft die notwendigen Spielräume mit den vorhandenen Mitteln so weit als möglich selbst.

Zur Standortbestimmung von economiesuisse