Elektronische Einreichung der Steuererklärung ohne Unterschrift

Die Bündner Regierung hat nebst einer Teilrevision der Ausführungsbestimmungen auch Bestimmungen im kantonalen Steuergesetz in Kraft gesetzt, um in Zukunft die elektronische Einreichung der Steuererklärung auch ohne Unterschrift zu ermöglichen. Neu kann ab dem 1. Januar 2022 für Steuererklärungen betreffend Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Gewinn- und Kapitalsteuern ab Steuerperiode 2021 bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung auf die Unterzeichnung verzichtet und stattdessen eine elektronische Bestätigung mittels des mit den Steuererklärungsunterlagen zugestellten Passcodes abgegeben werden.

Zur Medienmitteilung des Kantons