Coronavirus - Vorsorgliche Massnahmen des Arbeitgebers
In der Schweiz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten vor einer Infektion mit Mikroorganismen wie dem Coronavirus zu schützen. Mit den richtigen vorsorglichen Massnahmen kann nicht nur die Ansteckungsgefahr minimiert, sondern auch die Betriebssicherheit aufrechterhalten werden. Wir verweisen dazu auf die Mitteilung des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes betreffend "Unentbehrlicher Plan bei einer Pandemie" sowie auf das Pandemieplan-Handbuch des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Freundliche Grüsse
Dr. iur. Marco Ettisberger Sekretär