Coronavirus: Regelung für Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Kanton Graubünden und die Stadt Chur präzisieren ihre Regelungen über Veranstaltungsverbote.

Weiterhin verboten sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen

Grundsätzlich erlaubt sind Veranstaltungen mit unter 1000 Personen:

  • in geschlossen Räumen mit maximal 150 frei zirkulierenden Personen;
  • in geschlossenen Räumen, wenn pro anwesender Person jederzeit mehr als 4 Quadratmeter Aufenthaltsfläche zur Verfügung stehen;
  • wenn in geschlossen Räumen mit Bestuhlung nicht mehr als 300 Personen gleichzeitig anwesend sind;
  • wenn bei Veranstaltungen im Freien nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig anwesend sind.

 

Für alle übrigen Veranstaltungen braucht es weiterhin eine gemeinsame Risikoabwägung mit dem Kanton. Hierfür werden die Veranstaltungen online über das "Formular für Veranstaltungen" erfasst.

Die allgemeinen Hygiene- und Kontaktmassnahmen müssen bei allen Veranstaltungen eingehalten werden.

Die kantonale Kontaktstelle für Veranstaltungsgesuche prüft derzeit alle bereits eingegangenen Gesuche für die Zeit ab dem 6. März 2020 daraufhin, ob sie unter den neuen Bedingungen bewilligt werden können. Die Veranstalter werden zeitnah informiert, wenn sich die Beurteilung geändert hat.

Freundliche Grüsse

Dr. iur. Marco Ettisberger
Sekretär