Coronavirus - neue Mitteilungen

Sehr geehrte Mitglieder

Nachstehend machen wir Ihnen folgende neuen Mitteilung:

1. Regierungsbeschluss i. S. Ausländerzulassung im Umfeld von Corona

Die Regierung des Kantons Graubünden hat heute beschlossen, dass sämtliche ausländischen Arbeitnehmenden, die in einem Betrieb im Kanton Graubünden (oder in einer Betriebsstätte) arbeiten werden, auch im Umfeld von Corona weiterhin eine Arbeitsbewilligung erhalten. Beim Amt für Migration und Zivilrecht ist eine Zusicherung zu beantragen, die dann von den Arbeitgebenden an die Arbeitnehmenden zu schicken ist. Mit dieser Zusicherung kann die ausländische Person die Grenze passieren. Ebenfalls werden bei kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen wie bis anhin entsprechende Bestätigungen durch das KIGA ausgestellt. Diese Bestätigung im Meldeverfahren berechtigt ebenfalls zum Grenzübertritt. Das bisherige direkte Anmeldeverfahren ist in Berücksichtigung der Grenzkontrollen nicht mehr möglich. Bei Betrieben, die gemäss den bekannten Regelungen des Bundes eine Tätigkeitsverbot haben, kann keine Bewilligung für eine Arbeitskraft erteilt werden.

Nicht mehr bewilligt werden sämtliche Einreisen für einen erwerbslosen Aufenthalt. Dies betrifft vor allem die Familien der ausländischen Arbeitnehmenden Ihrer Mitglieder. Die Einreisen im Familiennachzug werden – auch aus dem EU-/EFTA-Bereich – nicht mehr bewilligt. Die Verlängerung von Bewilligungen bei Familienangehörigen, die sich bereits hier aufhalten, ist selbstverständlich weiterhin möglich.

2. GKB verstärkt staatliches Hilfspaket in Graubünden

Die Graubündner Kantonalbank (GKB) ergänzt die bundes- und kantonsweit sofort umgesetzte KMU-Liquiditätshilfe mit weiteren CHF 200 Mio. für Bündner KMU und weiteren Begleitmassnahmen zur Abfederung der Coronaviruskonsequenzen in Graubünden. Wir verweisen dazu auf die nachstehende Medienmitteilung.

3. Factsheet mit wichtigsten Informationen

Hier finden Sie die aktualisierte Version des erstmals am 27. März 2020 zugestellten, vom Bündner Gewerbeverband erarbeiteten Factsheet, welches die wichtigsten Informationen zum Massnahmenpaket des Bundesrates enthält.

4. Aktuellste Informationen für die Unternehmen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) informiert laufend über alle neuen Massnahmen und Beschlüsse auf der Informationsseite und hat zusätzlich alle Informationen, Merkblätter und häufig gestellte Fragen rund um das Thema Kurzarbeitsentschädigung online gestellt.

Ein Erklärvideo zeigt, was diese Massnahme genau bedeutet.

Entschädigung für Erwerbsausfall: Hier werden aktualisierte Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aufgeschaltet. Das BSV hat ebenfalls die häufigsten Fragen beantwortet und einige Merkblätter publiziert.

Mit Überbrückungskrediten (COVID-19-Kredite) werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Die Gesuche für einen Überbrückungskredit können ab dem 26. März 2020 über diese Webseite gestellt werden. Kreditgesuche können bis am 31. Juli 2020 eingereicht werden. Ein Erklärvideo zu den Überbrückungskrediten.

Es wurden zusätzliche Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenversicherung, die Kurzarbeitsentschädigung und die berufliche Vorsorge. Die wichtigsten Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung sind in diesem Merkblatt festgehalten.

Freundliche Grüsse

Dr. iur. Marco Ettisberger
Sekretär