Coronavirus - Mitgliederinformation

Sehr geehrte Damen und Herren

1. Informationen zu den neuesten bundesrätlichen Beschlüssen

Gerne senden wir Ihnen die jüngsten Beschlüsse und nützlichen Merkblätter von Bundesrat und Behörden:

  • Der Bundesrat hat die Massnahmen um eine Woche bis zum 26. April verlängert. Danach sollen diese schrittweise gelockert werden. Wie diese Schritte aussehen, darüber will der Bundesrat am 16. April informieren.
  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass infolge der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zusätzliche Arbeitnehmer auf Abruf Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten. Zudem werden Zwischenbeschäftigungen nicht mehr an die KAE angerechnet. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, damit offene Stellen etwa in der Landwirtschaft oder der Logistik besetzt werden können. Um die Vollzugsorgane und die Unternehmen zu entlasten, werden verschiedene Abrechnungsverfahren vereinfacht. Das WBF/SECO hat dem Bundesrat in Ergänzung zu den Konjunkturprognosen vom März zwei Szenarien zur Wirtschaftsentwicklung bis Ende 2021 vorgelegt.
  • Der Bundesrat sieht davon ab, in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mietern sowie Vermietern einzugreifen. Vielmehr ruft er die betroffenen Mietparteien eindringlich dazu auf, im Dialog konstruktive und pragmatische Lösungen zu finden.
  • Bezüglich der Selbständigerwerbenden laufen die Arbeiten noch.
  • Zu den besonders gefährdeten Mitarbeitern erfolgten keine Informationen.
  • Antworten zu wichtigen Fragen liefert «ch.ch». Die Plattform des Bundes, der Kantone und Gemeinden hat die offiziellen Behördeninformationen gesammelt und zusammengestellt.
  • Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) haben mit Unterstützung des Fachverbands «kibesuisse» ein Merkblatt zum Gesundheitsschutz in Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung erstellt.

 

Eine täglich aktualisierte Übersicht über Massnahmen und Mitteilungen erhalten Sie auf der Website des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes

2. Einigung auf schweizweit abgestimmte Durchführung der Lehrabschlussprüfungen 2020

Bund, Kantone und Sozialpartner haben sich auf eine schweizweit abgestimmte Lösung geeinigt, um den diesjährigen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern ihren Berufsabschluss zu ermöglichen. Für die Überprüfung der praktischen Arbeit wird pro berufliche Grundbildung eine schweizweit durchführbare Variante gewählt. Die schulischen Prüfungen in den Berufskenntnissen und der Allgemeinbildung finden nicht statt, hier zählen die Erfahrungsnoten. Die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten ist oberstes Gebot. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wbf.admin.ch/wbf/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msgid- 78759.html

Freundliche Grüsse

Dr. iur. Marco Ettisberger
Sekretär