Coronavirus - Informationen und Empfehlungen für die Arbeitswelt

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Lage verschärft sich weiter. Zusätzlich zu den bisherigen Massnahmen hat die

Regierung ab heute 12.00Uhr folgende Einschränkungen erlassen:

  1. 1. Einkaufsläden, Warenhäuser, Detailhandelsgeschäfte, Restaurants, Bars und Cafés bleiben geschlossen
  2. 2. Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Banken, Postschalter, Kioske undTankstellenshops können offen bleiben
  3. 3. Mahlzeitenlieferungen wie Pizzakuriere bleiben erlaubt
  4. 4. Hotels können geöffnet bleiben, dürfen aber nur Hotelgäste bewirten
  5. 5. Die Bevölkerung soll die Mobilität auf das Notwendige reduzieren
  6. 6. Die Regelung gilt bis am 30. April 2020

 

(Warenhäuser und Ladengeschäfte), Restaurationsbetriebe (wie Restaurants, Bars, Bistros, Cafés, Snack-Bars, Besenbeizen) und Beautyangebote (wie Schönheitssalons, Friseursalons und Spas, auch von Hotels) zu schliessen sind, soweit sie nicht unter die Ausnahmen fallen (Ziff.2). Die von der Regierung beschlossenen Betriebsunterbrechungen zielen darauf ab, möglichst viele, nicht lebensnotwendige Kontakte zwischen Menschen zu unterbinden und so die Ansteckungen durch das neue Coronavirus zu minimieren. Details mit den (noch) erlaubten Tätigkeiten finden Sie hier.

Wichtig: Sämtliche übrige Arbeiten und Dienstleistungen in Gewerbe, Industrie und Dienstleistung sind bis jetzt keinen Einschränkungen unterstellt und dürfen weiterbetrieben werden. Die getroffene Regelung bedeutet deshalb nicht, dass Graubünden ab heute Mittag integral still bleibt.

In Mischbetrieben, in welchen erlaubte und verbotene Tätigkeiten aufeinandertreffen (zum Beispiel Bäckerei mit Restaurant, Autogarage mit Werkstätte und Verkaufsabteilung, Elektrogeschäft mit Verkaufsladen) muss der Betrieb dafür besorgt sein, dass eine Trennung erfolgt und die verbotenen Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden.

Die bisherigen und die neuen Massnahmen haben für die betroffenen Betriebe zum Teil massive finanzielle Auswirkungen. An erster Stelle stehen gegenwärtig Probleme der Lohnfortzahlungspflicht und die Beseitigung von Liquiditätsengpässen. Wir stehen mit den verantwortlichen Behörden des Kantons, die sich dieser Situation bewusst sind, in engem und regelmässigem Kontakt. Sobald als möglich werden wir informieren.

Sodann machen wir Ihnen - krankheitsbedingt erst heute - folgende ergänzenden Mitteilungen:

Informationsseite des Schweizerischen Arbeitgeberverband

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat auf seiner Website eine Informationsseite zusammengestellt. Darauf werden laufend Empfehlungen und Dokumente publiziert, die für die Arbeitgeber von besonderem Interesse sind. Auf der Seite finden Sie unter anderem Empfehlungen von Mitgliedern, die als genereller Leitfaden für verschiedene Arbeitgeberfragen dienen können. Ausserdem sind wichtige Mitteilungen von BAG, SECO und weiteren Behörden sowie Organisationen über eine aktualisierte Linksammlung verfügbar.

Sie können die Seite über diesen Link aufrufen.

Aus aktuellem Anlass legen wir diesem Mailing eine Mitteilung des BAG bei. Es handelt sich um eine soeben veröffentlichte Empfehlung zum Umgang mit besonders schützenswerten Personen am Arbeitsplatz.

Grenzgänger

Wollen Grenzgänger ihren Arbeitsort in der Schweiz aufsuchen, müssen sie über einen Ausländerausweis und eine Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers verfügen. Fehlen diese beiden Dokumente bei einer allfälligen Kontrolle, können Grenzgänger mit einem Einreiseverbot belegt werden.

Grenzgänger verfügen typischerweise über den Ausweis G, auf welchem der Name des Arbeitgebers und der Arbeitsort eingetragen sind. Grundsätzlich müssten den italienischen Behörden (Polizei/Zoll etc.) diese Angaben genügen, um eine Person mit diesem Status einreisen zu lassen. Um in den allfällig bevorstehenden Kontrollen gut dokumentiert zu sein, besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber ein spezielles, aber einfaches Formular ausfüllen, das den Status belegt. Wir lassen Ihnen in der Beilage ein Muster für eine Arbeitsbestätigung zukommen.

Muster Arbeitsbestätigung deutsch
Muster Arbeitsbestätigung italienisch

Freundliche Grüsse

Dr. iur. Marco Ettisberger
Sekretär