Coronavirus - Erste Lockerungen des Bundesrats
Entschärfung der Massnahmen
Rund einen Monat nach Erklärung der "ausserordentlichen Lage" hat der Bundesrat gestern den Plan zur Rückkehr zur Normalität präsentiert. In drei Etappen werden die Massnahmen wieder gelockert. In einem ersten Schritt können ab dem 27. April 2020 Spitäler wieder sämtliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Auch Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei aber weiterhin sichergestellt sein. Mit der Einhaltung von Schutz- und Vorsichtsmassnahmen soll eine zweite Infektionswelle vermieden werden. Die weiteren Lockerungsschritte sollen am 11. Mai 2020 (Öffnung öffentliche Schulen und Läden) sowie am 8. Juni 2020 (Öffnung weitere Schulen, Museen, Zoos und Bibliotheken) erfolgen. Zudem hat der Bundesrat für indirekt betroffene Selbständigerwerbende eine Entschädigung beschlossen. Weitere Informationen finden Sie in den Medienmitteilungen des Bundes.
Freundliche Grüsse
Dr. iur. Marco Ettisberger
Sekretär