Coronavirus
1. Mitgliederinformationen vom 29. April 2020
Da sich die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz weiter verlangsamt hat, können ab dem 11. Mai 2020 Restaurants, Läden, Märkte, Museen und Bibliotheken mit Restriktionen wieder öffnen. Auch der öffentliche Verkehr soll wieder nach dem ordentlichen Fahrplan funktionieren, zudem werden die Einreisebeschränkungen vermindert. Sämtliche Lockerungen sind jedoch mit zugehörigen Schutzkonzepten begleitet. Auch die Abstandsregeln und Hygienemassnahmen müssen weiter eingehalten werden.
Gerne übermitteln wir Ihnen die jüngsten Beschlüsse und nützliche Merkblätter von Bundesrat und Behörden.
- Der Bundesrat hat entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab Montag, 11. Mai 2020, können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings möglich. Der öffentliche Verkehr wird wieder nach dem ordentlichen Fahrplan funktionieren.
- Der Bundesrat hat entschieden, dass am 27. September 2020 über fünf eidgenössische Vorlagen abgestimmt werden soll: die Begrenzungsinitiative, das Jagdgesetz, die Steuerabzüge für Kinder, den Vaterschaftsurlaub und die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge. Zudem hat er entschieden, den geltenden Fristenstillstand für eidgenössische Volksbegehren nicht über den 31. Mai hinaus zu verlängern.
- Der Bundesrat will die coronabedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise lockern. Ab dem 11. Mai sollen zunächst die vor dem 25. März eingereichten Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden (Pendenzenabbau). Für Schweizer und EU-Bürger soll ab diesem Datum zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein.
- Der Bundesrat hat beschlossen, dass bei verspäteter Zahlung der AHV/IV/EO- und ALVBeiträge während der ausserordentlichen Lage keine Verzugszinsen verlangt werden. Die Regelung ist zeitlich beschränkt und ergänzt die bereits beschlossene Massnahme der zinsfreien Zahlungsaufschübe für Unternehmen in Liquiditätsengpässen.
- Die aussergewöhnliche Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus wirft zahlreiche sozialversicherungs-rechtliche Fragen mit internationalem Bezug auf. Hier finden Sie Hinweise zur Versichungsunterstellung von Personen auf die das Personenfreizügigkeitsankommen (z.B. Grenzgänger) Anwendung findet.
- Der Bund unterstützt Swiss und Edelweiss bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen mit Garantien im Umfang von 1,275 Mrd. Die Garantien sind an strenge Bedingungen geknüpft.
- Auf Antrag der EDK hat der Bundesrat beschlossen, dass die kantonalen Gymnasien dieses Jahr auf schriftliche Maturitätsprüfungen verzichten können. Die Kantone können damit den unterschiedlichen Gegebenheiten infolge der Corona-Krise Rechnung tragen.
- Die als Grossveranstaltung zwischen dem 9. und 13. September 2020 in Bern geplanten zentralen Schweizer Berufsmeisterschaften «SwissSkills 2020» werden bedingt durch die Corona-Pandemie in den Herbst 2022 verschoben.
Eine aktualisierte Übersicht über Massnahmen und Mitteilungen erhalten Sie auch auf der Homepage des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.
2. Polizeiliche Kontrollen
Gemäss einschlägiger Bestimmungen ist bei Versammlungen bis zu 5 Personen zwischen den jeweiligen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Diese soziale Distanz gilt auch bei der Anreise zur Arbeit und bei anderen Verschiebungen im Fahrzeug, d.h. für den Personentransport darf pro Sitzreihe nur eine Person Platz nehmen. Wenn dies nicht möglich ist, kommt der Passus der geeigneten Schutzmassnahmen zum Tragen. Das Minimum ist das Tragen von Schutzmasken durch alle Fahrzeuginsassen. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird dementsprechend von der Polizei überprüft. Von der Einhaltung dieser Regel, die in diesen Fällen eine generelle Maskenpflicht bedeutet, wird nur abgesehen, wenn die Fahrzeuginsassen im gemeinsamen Haushalt und/oder in einer Beziehung leben.
Wir verweisen dazu auch auf das beiliegende Merkblatt der SUVA.
Freundliche Grüsse
Dr. iur. Marco Ettisberger
Sekretär