Coronavirus

1. Mitgliederinformationen vom 23. April 2020

 Gerne übermitteln wir Ihnen die jüngsten Beschlüsse und nützliche Merkblätter von Bundesrat und Behörden.

  • Die aktuellsten Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) sind online. Eine Fassung ist gültig bis zum 26. April 2020, eine andere ist gültig ab dem 27. April. (Unter «Verordnung und Erläuterungen»)
  • Die Schutzkonzepte sind im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Tätigkeiten vom 27. April 2020 publiziert worden. Das SECO hat in Zusammenarbeit mit dem BAG in einem Musterschutzkonzept die geltenden Vorgaben festgehalten.
  • Innovative Startups sind ein wichtiger Erfolgsfaktor der schweizerischen Wirtschaft. Bisher konnten Startups jedoch nur sehr eingeschränkt oder gar nicht auf die bestehenden Notmassnahmen des Bundes zurückgreifen. In Ergänzung der Covid-19-Kredite des Bundes und kantonaler Unterstützungsmassnahmen will der Bund deshalb aussichtsreiche Startups mithilfe des Bürgschaftswesens vor einer Corona-bedingten Insolvenz bewahren. Lesen Sie die SAV-News dazu.
  • Auf der Covid19-Seite finden Sie Informationen und Kennzahlen zur Vergabe von COVID-19-Überbrückungskrediten für Unternehmen. Diese Seite wird täglich aktualisiert.

 

Eine aktualisierte Übersicht über Massnahmen und Mitteilungen erhalten Sie auch auf der Webseite des SAV.

Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 22. April 2020

Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), Fassung vom 16. April 2020, gültig bis 26. April 2020

2. Musterschutzkonzepte

Betriebe und Geschäfte, welche wiedereröffnet werden dürfen, müssten über über ein Schutzkonzept verfügen. Ein Musterschutzkonzept (für Branchenorganisationen) sowie Standard- Schutzkonzepte (für Unternehmen) finden Sie hier.

3. Arbeitsrecht: Kurzarbeit während der Corona-Krise

Während der Corona-Krise ist ist vieles anders. Es ist aber nicht alles anders geworden. Weiterhin gilt insbesondere, dass Kurzarbeit von der Arbeitgeberin nicht einfach einseitig angeordnet werden kann. Zum Themenkreis Arbeitslosenversicherungsrecht während der Corona-Krise und Fragen zur arbeitsrechtlichen Situation während der Corona-Krise hat die Aargauische Industrie- und Handelskammer ein Merkblatt verfasst, welches Sie hier finden.

4. Tipps für das bessere Arbeiten im Homeoffice

Zu diesem Thema hat der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern die nachstehenden Empfehlungen abgegeben.

Tipps für das bessere Arbeiten im Homeoffice

5. Schweizerische Exportrisikoversicherung "SERV" - Fragen und Antworten zum Deckungsschutz bei Leistungsstörungen infolge von COVID-19

Auf der Webseite der Schweizerischen Exportrisikoversicherung "SERV" finden Sie die häufigsten Fragen und dazugehörigen Antworten zum Thema Deckungsschutz bei Leistungsstörungen infolge von COVID-19.

Freundliche Grüsse

Dr. iur. Marco Ettisberger
Sekretär