Bundesrat will Standortattraktivität der Schweiz stärken

Die Schweiz bietet in vielen Bereichen hervorragende wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig haben die jüngsten Veränderungen im internationalen Umfeld Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Der Bundesrat will seine wirtschaftspolitische Agenda vorantreiben und setzt den Schwerpunkt auf regulatorische Entlastung der Unternehmen.

Der Bundesrat will sich intensiver für die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz einsetzen. Dies wurde an der Klausur vom 20. August 2025 entschieden, an der er sich mit der Entwicklung des internationalen Umfeldes und deren Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz beschäftigt hat, insbesondere dem Bestreben der USA, die Handelsbeziehungen neu zu ordnen.

Angesichts der mittelfristig bestehenden Unsicherheit und Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist eine Verbesserung der allgemeinen Standortbedingungen für alle Unternehmen der zielführendste Weg, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu erhalten. Der Bundesrat hatte dazu im Mai 2025 eine erste Aussprache geführt und die Departemente beauftragt, Vorschläge zur administrativen Entlastung der Wirtschaft vorzulegen. Der Bundesrat intensiviert nun auf dieser Grundlage  seine Bemühungen zur Umsetzung der wirtschaftspolitischen Agenda. Prioritär sind Anstrengungen, die die Produktionskosten von Unternehmen reduzieren. Insbesondere legt der Bundesrat einen Schwerpunkt auf die regulatorische Entlastung von Unternehmen: Noch nicht verabschiedete regulatorische Massnahmen mit hohen Folgekosten für Unternehmen sollen nach Möglichkeit verschoben werden. Das Unternehmensentlastungsgesetz von 2024 bietet dafür die notwendigen Instrumente. Ausserdem soll der Zugang zu alternativen Märkten gestärkt werden, z.B. mit dem Freihandelsabkommen mit Indien, das am 1. Oktober in Kraft tritt, sowie mit dem Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit dem südamerikanischen Staatenblock Mercosur.

Anfang September will der Bundesrat Stellung nehmen zur Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeit von heute 18 auf maximal 24 Monate und prüft auch zusätzliche Massnahmen für die Exportförderung.

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