Bundesrat behält Drittstaatenkontingente für 2023 bei

Die Kontingente für Arbeitskräfte aus Drittländern und für Dienstleister aus dem EU/EFTA-Raum bleiben 2023 unverändert. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass die Wirtschaft weiterhin die benötigten Fachkräfte rekrutieren kann.

Der Bundesrat hat entschieden, das Kontingent für Arbeitskräfte aus Drittländern für das kommende Jahr unverändert zu lassen. Dies bedeutet, dass die Schweizer Wirtschaft 2023 insgesamt 8500 qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutieren kann. Insgesamt 4500 von ihnen erhalten eine Aufenthaltsbewilligung B und 4000 eine Kurzaufenthaltsbewilligung L.

Bei Dienstleistungserbringern aus Ländern, die entweder zur EU oder zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehören, bleibt die Höchstzahl ebenfalls unverändert. Sie liegt damit bei 3000 L-Bewilligungen und 500 B-Bewilligungen. Diese Kontingente werden weiterhin quartalsweise an die Kantone freigegeben.

Britische Staatsangehörige gelten seit Januar 2021 ebenfalls als Drittstaatsangehörige. Allerdings gelten für sie im Sinne einer Übergangslösung separate Kontingente. So sollen im kommenden Jahr 3500 Erwerbstätige aus Grossbritannien rekrutiert werden können: 2100 mit B-Bewilligung und 1400 mit L-Bewilligung.

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