Bürokratieabbau: Erster Schritt ist getan, weitere müssen folgen
Die HKGR begrüsst, dass der Bundesrat Massnahmen zum Bürokratieabbau ergriffen hat - die Massnahmen müssen nun rasch umgesetzt werden.
Zudem müssen weitere Entlastungen folgen, denn unser Wirtschaftsstandort steht unter erheblichem Druck. Dabei ist auch das Parlament gefordert, keine neuen Belastungen zu beschliessen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 ein erstes Paket mit konkreten Entlastungsmassnahmen präsentiert. Dabei wurden rund 28 Massnahmen beschlossen, welche die Unternehmen entlasten sollen. Zusätzlich wurden 32 potenzielle Vorhaben identifiziert, die die Wirtschaft in Zukunft belasten würden und auf deren Umsetzung vorerst verzichtet werden soll.
Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen stellen einen wichtigen ersten Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts dar. Die HKGR begrüsst, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf erkennt und entsprechende Massnahmen ergreifen will. Es ist erfreulich, dass der Bundesrat verschiedene Vorschläge der Wirtschaft aufgenommen hat und nun konkrete Massnahmen umsetzen will, um Bürokratie abzubauen und die Unternehmen zu entlasten. Dies ist angesichts des aktuellen wirtschaftlichen Drucks von besonderer Relevanz.
Gleichzeitig ist positiv hervorzuheben, dass sämtliche Departemente in den Prozess eingebunden sind. Deregulierung muss als gemeinsame Verantwortung des Bundesrats betrachtet werden und darf nicht allein dem SECO übertragen werden.
Das Paket umfasst insbesondere verschiedene Massnahmen im Bereich der Digitalisierung der Behördengängen wie beispielsweise Anpassungen in der Handelsregisterverordnung, Erleichterung bei der Ausstellung elektronischer Identitäten für Unternehmen sowie Akzeptanz elektronischer Signaturen im B2G-Verkehr. Eine konsequente Digitalisierung und Standardisierung aller Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Verwaltung ist ein wichtiger Hebel zur Reduktion von administrativem Aufwand. Positiv hervorzuheben sind sodann auch die Ausnahme für Unternehmen mit Hochtemperaturanwendungen hinsichtlich der CO2-Verordnung, die Reduktion von Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung im Energiebereich oder die Vereinfachung des Verfahrens zur Beantragung von Kurzarbeitsentschädigung. Damit werden zentrale Forderungen der Wirtschaft aufgenommen, welche nun aber auch umgesetzt werden müssen.
Zur Medienmitteilung des Bundesrats
Grosses Potential für weitere Entlastungsmassnahmen
Bürokratieabbau ist ein Marathon und kein Sprint. Es gibt weiterhin erhebliches Potenzial für weitere Entlastungsmassnahmen. Eine kürzlich publiziert Studie (Link zum HKGR-Artikel) zeigt, dass über 30 Milliarden Franken Bürokratiekosten pro Jahr vermieden werden könnten, wenn Verwaltungsprozesse effizienter und digitaler gestaltet würden. Das vom Bundesrat beschlossene Paket macht einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Jedoch werden wir damit keine 30 Milliarden an Bürokratiekosten einsparen können.
Verschiedene andere Forderungen der Wirtschaft wurden im ersten Paket noch nicht berücksichtigt. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen muss weiterhin prioritär behandelt und weitere Entlastungen in einem nächsten Massnahmenpaket aufgenommen werden. Hierfür braucht es einen gemeinsamen Effort von Bundesrat, Parlament und Verwaltung. Die Wirtschaft wird sich weiterhin konstruktiv mit konkreten Vorschlägen einbringen.
Politik ist gefordert, keine neuen Belastungen zu beschliessen
Der Bundesrat hat den Ernst der Lage erkannt und gehandelt. Nun ist aber auch das Parlament am Zug und muss seinen Beitrag leisten. Die angekündigten Massnahmen helfen wenig, wenn die Politik gleichzeitig neue Belastungen beschliesst. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standort Schweiz bleibt unter Druck und der Handlungsbedarf bleibt auch mit diesem ersten Paket bestehen. Das Parlament ist daher gefordert, den Weckruf ernst zu nehmen und dazu beizutragen, die Unternehmen rasch zu entlasten.