AHV 2030: es fehlt der Mut für eine echte Reform

Mit der Vorlage «AHV2030» schickt der Bundesrat einen Entwurf in Vernehmlassung, die statt auf eine strukturelle und umfassende Reform auf ein Massnahmenbündel aus zusätzlichen Einnahmen, einer breiteren Beitragserhebung und punktuellen Anreizen für längeres Arbeiten setzt. Diese Vorschläge verkennen das Ziel, die AHV auf die nächsten Jahre hinaus zu stabilisieren. Strukturelle Massnahmen wie ein höheres Referenzalter lassen sich angesichts der demografischen Ausgangslage nicht weiter aufschieben.

Die Vernehmlassung zur Reform AHV 2030 ist eröffnet. Der Bundesrat bleibt bei seinen Vorschlägen allerdings einseitig: Zur Schliessung von Finanzierungslücken setzt er erneut einzig auf höhere Steuern und zusätzliche Abgaben.

Die Menschen leben heute deutlich länger als noch vor wenigen Jahrzehnten. Diese Entwicklung ist erfreulich – sie verändert aber auch die Grundlagen unseres Vorsorgesystems. Wenn die Lebenserwartung steigt, muss sich diese Realität früher oder später auch in den Parametern der Altersvorsorge widerspiegeln. Dauerhaft immer mehr Geld ins System zu pumpen, ohne die strukturellen Fragen anzugehen, schafft keine nachhaltige Stabilität. Das sieht auch der Bundesrat so, wenn er erklärt, dass es notwendig sei, bereits heute die Diskussion um das Referenzalter anzustossen. Eine Erhöhung des Referenzalters dürfte mittel- bis längerfristig erforderlich sein, um die Finanzierung der AHV nachhaltig zu sichern, hält der Bundesrat im Bericht fest. Trotzdem will er heute nicht konkret werden und verschiebt die Diskussion auf später. 

Die Steuern und Abgaben zugunsten der AHV haben sich in den letzten Jahren laufend erhöht. Eine weitere Erhöhung ist bereits zur Finanzierung der 13. AHV-Rente geplant. Die einzige strukturelle Anpassung der vergangenen Jahre war die längst überfällige Angleichung des Referenzalters von Frauen und Männern – ein Schritt, der auf der Leistungsseite grosszügig abgefedert wurde. Je nach Finanzierung der 13. AHV-Rente ortet der Bundesrat in den 2030er-Jahren zusätzlichen Finanzbedarf bei der AHV. Zur Deckung dieses Finanzbedarfs fällt ihm erneut nur eine Lösung ein: weitere Steuer- und Abgabenerhöhungen - obschon es nun wirklich an der Zeit ist für eine Grundsatzdiskussion über die AHV. 

Zur detaillierten Ersteinschätzung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands

Zur Medienmitteilung des Bundesrats und den Vernehmlassungsunterlagen