Multimodale Mobilitätsdienstleistungen

Sehr geehrte Damen und Herren 

In obiger Angelegenheit bedanken wir uns für die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Gerne äussern wir uns – in Anlehnung an die Stellungnahme unseres Mitgliedes Rhätische Bahn AG – kurz wie folgt zu dieser für den Tourismus wichtigen Vorlage. 

Vertiefte Kooperationen und lückenlose Dienstleistungspakete gehören zu den notwendigen Angeboten im Tourismus. Die Förderung der multimodalen Mobilität wird daher grundsätzlich begrüsst und liegt im Interesse des Tourismus. Allerdings ist dabei darauf zu achten, dass alle „Stakeholder“ gleich lange Spiesse bekommen. In diesem Zusammenhang ist die öV-Branche auch im Bereich des Vertriebs aktiv geworden, indem kürzlich die Richtlinien zur Nutzung der NOVA-Plattform geändert und somit diese auch weiteren Anbietern zugänglich gemacht wurde. 

Die Mehrzahl der in der Vorlage „Multimodale Mobilitätsdienstleistungen“ behandelten Punkte sind integraler Bestandteil der Aktualisierung der Richtlinien über die Nutzung der NOVA-Plattform und somit bereits umgesetzt. In diesem Lichte besteht keine Notwendigkeit zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG). Aus diesem Grund wird die in die Vernehmlassung gegebene Vorlage „Multimodale Dienstleistungen“ grundsätzlich abgelehnt. Im Datenschutzbereich ist indes-sen eine Revision erforderlich, jedoch nicht in der vorgeschlagenen Form. 

Falls es überhaupt eines Gesetz bedarf, würde der Erlass eines allgemeinen Gesetzes über die multimodale Mobilität – anstelle einer Änderung des PBG – für alle multimodalen Mobi-litätsdienstleister einen grösseren Wert schaffen und zusätzlich auch die vorausgesetzte Gleichbehandlung bringen. 

Sollte das PBG dennoch eine Anpassung erfahren, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: 

 

  • Gewährleistung des Grundsatzes der Reziprozität: Die Öffnung der Daten und Ver-triebsinfrastruktur darf nicht einzig die öV-Unternehmen betreffen, sondern muss alle Mobilitätsanbieter einschliessen, die multimodale Mobilitätsangebote anbieten wol-len. Die Transportunternehmen wollen ebenfalls mobiltätsübergreifende Leistungen anbieten können. 

 

  • Kompetenz der Preisgestaltung bei den Transportunternehmen: Nach der Vorstellung des Bundes sollen die Mobilitätsvermittler in ihrer Preisgestaltung frei sein. Sie könn-ten die Billette teurer oder billiger verkaufen als die öV-Unternehmen. Eine solche Preisgestaltung wird zwar bei den öV- Unternehmen keine Sympathie finden (so hat sich auch die Rhätische Bahn geäussert), entspricht aber marktwirtschaftlichen Prin-zipien und wird zur Attraktivität solcher Angebote und zu mehr Markt führen. 

 

  • Und schliesslich müssen alle Anbieter in der multimodalen Transportdienstleistungs-kette auch bezüglich des Datenschutzes gleich behandelt werden. Dritte und Trans-portunternehmer sind daher gleich zu behandeln. 

 

Wenn vorstehend einschränkende Bedingungen gestellt wurden, soll dies nicht als „Wett-bewerbsbeschränkung“ oder als einseitiger Schutz unseres wichtigsten Anbieters von öf-fentlichen Transportdienstleistungen im Tourismuskanton Graubünden, der Rhätischen Bahn, verstanden werden. Dies Bedingungen dienen auch dazu, das Angebot multimodaler Transportdienstleistungen überhaupt zu ermöglichen und die wohl wichtigsten Player in diesem wichtigen Tourismusangebot mit „an Bord“ zu bringen. 

Gerne hoffen wir auf Ihr Verständnis für diese Anliegen unseres Tourismuskantons und dass diese in die Stellungnahme von economiesuisse zuhanden des Bundes Aufnahme finden.