Keine Spezialfinanzierung und weitere Anpassungen für 2. Etappe des Bündner Green Deal gefordert

Gemeinsam mit den Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden und weiteren Verbänden nimmt die HKGR Stellung zur 2. Etappe des Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» mit dem vorgeschlagenen Klimafondgesetz (BKliG). Dabei wird die Schaffung einer Spezialfinanzierung abgelehnt und die ökologische und wirtschaftliche Wirkung der vorgeschlagenen Massnahmen kritisch beurteilt. Aus Sicht der Bündner Wirtschaft sind neben dem Klimaschutz auch neue Technologien und Prozesse in den Vordergrund zu stellen, welche die natürlichen Ressourcen weniger belasten und die nachhaltige Wirtschaft von morgen begünstigen.

Mit dem «Green Deal für Graubünden» will der Kanton Graubünden die Drosselung der Treibhausgasemissionen und die Anpassung an den Klimawandel angehen. 2019 wurde der entsprechende Auftrag Wilhelm vom Grossen Rat überwiesen und die Regierung beauftragt, einen umfassenden Aktionsplan vorzulegen. 2021 wurden ein Finanzierungskonzept zum Aktionsplan Green Deal sowie ein Massnahmenplan vorgelegt. Ein Verpflichtungskredit ermöglichte die zeitnahe Initiierung der ersten Etappe des Aktionsplans mit Massnahmen, die ohne Gesetzesänderungen möglich waren. Damit wurden mehrheitlich bestehende Programme, wie beispielsweise Massnahmen zur Gebäudetransformation, zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs und des Schienengüterverkehrs und zur Förderung der erneuerbaren Stromproduktion verstärkt.

Für weitere Massnahmen fehlten die gesetzliche Grundlagen, welche nunmehr mit dem in Vernehmlassung befindlichen Entwurf des Bündner Klimafondsgesetzes (BKliG) geschaffen werden sollen. Die Vorlage enthält konkrete Vorschläge, wie die Etappe 2 des Bündner Green Deal finanziert und mit welchen Massnahmen die Schwerpunkte gelegt werden sollen.

Die Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden (DWGR) befürworten das Ziel des Aktionsplan Green Deal für Graubünden, stehen der Umsetzung mit der derzeitigen Fassung des Klimafondsgesetzes  tendenziell aber kritisch gegenüber. Das neue Klimafondsgesetz kann von den DWGR unterstützt werden, sofern die eingebrachten Anpassungen an der Vorlage vorgenommen werden – insbesondere der Verzicht auf eine Spezialfinanzierung sowie der Verzicht auf eine zusätzliche Förderung von kantonseigenen Massnahmen.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen