Carnet ATA

Das Carnet A.T.A.  ist ein Reisepass für die vorübergehende Ein- und Wiederausfuhr von Waren

Das Carnet A.T.A. ist in rund 70 Ländern ein international anerkanntes Zollpapier. Das Carnet A.T.A. ist ein Jahr gültig und findet u.a. Verwendung für Warenmuster, Berufs- und Sportausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut.


Wenn Sie mit dem Carnet A.T.A. den Zoll passieren

  • ersparen Sie sich die Zollkosten und die MWST
  • müssen Sie an der Grenze keine Sicherheiten hinterlegen
  • profitieren Sie von einem einfachen Zollverfahren mit einem einzigen Dokument

Das Carnet A.T.A. ermöglicht Ihnen

  • die Zollformalitäten zu fixen Kosten abzuwickeln
  • die Ware in mehreren Ländern hintereinander zoll- und MWST-frei einzuführen
  • die Ware während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr bei unterschiedlichen Reisen ein- und wiederauszuführen
  • bei der Rückkehr die Ware mit vereinfachten Formalitäten wiedereinzuführen

Wie kommen Sie zu Ihrem Carnet A.T.A.?

Für Firmen, Betriebsstätten oder Privatpersonen mit Sitz bzw. Wohnort im Kanton Graubünden stellen sich die Handelskammern St. Gallen-Appenzell (legalisation@ihk.ch / 071 224 10 20) und Zürich (beglaubigung@zurichcci.ch / 044 217 40 40)  sowie für Personen italienischer Sprache die Handelskammer Tessin (certificazioni@cci.ch / 091 911 51 25) für die Ausstellung der entsprechenden Papiere zur Verfügung. Die Mitarbeiter der jeweiligen Exportabteilungen sind Ihnen bei allfälligen Fragen jederzeit gerne behilflich.

Hinweis: Mitglieder von Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden erhalten die Möglichkeit, die Carnets ATA ohne vorgängige Hinterlegung eines Depots ausstellen zu lassen.


Öffnungszeiten und Adressen der Schweizer Zolldienststellen