Handelskammer fasst zwei JA-Parolen

Der Vorstand von Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden hat die JA-Parole zu zwei der Abstimmungsvorlagen vom 7. März 2021 beschlossen. Er sagt einstimmig JA zum EFTA-Freihandelsabkommen mit Indonesien und zum E-ID-Gesetz.

Die Schweiz ist auf starke bilaterale Beziehungen angewiesen, so wurden bereits mit vielen Partnern wie der EU, China, Japan, Südkorea und zahlreichen weiteren Staaten Freihandelsabkommen vereinbart. Das EFTA-Freihandelsabkommen mit Indonesien ist sehr fortschrittlich und legt nachhaltige Standards für den Handel rechtsverbindlich fest. Gleichzeitig ermöglicht das Freihandelsabkommen den Schweizer Firmen einen besseren Zugang zu einem der wichtigsten Wachstumsmärkte der Welt mit über 260 Millionen Einwohnern.

Mit dem Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) werden die Grund-lagen für eine vom Bund anerkannte und geprüfte elektronische Identität geschaffen. Mit der E-ID können sich Personen und Unternehmen künftig im Internet eindeutig identifizieren, womit auch die Rechtssicherheit und Verbindlichkeit im digitalen Raum gestärkt wird. Die Aufgaben zwischen Staat und Privatwirtschaft sollen aufgeteilt werden, wobei der Staat weiterhin die amtliche Überprüfung und Bestätigung der Identität vornehmen wird. Angesichts der Dynamik des technologischen Wandels, soll der Betrieb des E-ID-Systems sowie die Ausstellung der E-ID durch private Anbieter erfolgen. Ein Nein zum E-ID-Gesetz würde viele weitere Jahre ohne eine staatlich geprüfte E-ID bedeuten.

Für weitere Auskünfte:
Elia Lardi, Geschäftsführer Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden, lardi@hkgr.ch